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eKommunikation

Annahme elektronischer Post: Rechtserhebliche Anträge und Erklärungen via elektronische Post

Die Verbandsgemeinde Landau-Land (VG Landau-Land) bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 3a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation).

Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Außerdem wird die elektronische Post (E-mail) in Verbindung mit der qualifizierten elektronischen Signatur der Schriftform (das bedeutet der persönlichen Unterschrift) gleichgestellt.

Die VG Landau-Land eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der VG Landau-Land und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail hat die VG Landau-Land folgende zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet:

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Die E-Mail-Adressen der Fachbereiche und des Eigenbetriebs der VG Landau-Land finden Sie im Bereich Kontakt unter Punkt Telefon- und eMailverzeichnis.

Welche Dateiformate können wir annehmen?

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die VG Landau-Land versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können wir verarbeiten:

  • Adobe Acrobat ab Version 5
  • Rich Text (. rtf)
  • Microsoft Word bis Version XP
  • Microsoft Excel bis Version XP
  • Microsoft Powerpoint bis Version XP (. ppt)
  • Bilddateiformate mit den Endungen. gif;. jpg;. tif; .bmp
  • Komprimierungsformate mit den Endungen .zip und. rar

E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP; MIME) entsprechen und in Westeuropa gängige Zeichensätze verwenden.

Wenn Sie abweichende Dateiformate verwenden, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Diese Liste aktualisieren wir laufend.

Die VG Landau-Land nimmt nur E-Mails entgegen, welche eine Größe von 8 MB nicht überschreiten.

Annahme signierter elektronischer Post

Die VG Landau-Land kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronische Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.

Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Sofern wir eine E-Mail nicht verarbeiten können, wird Sie der Empfänger oder die Empfängerin darüber informieren. Dieser Fall kann zum Beispiel durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der VG Landau-Land ist unabhängig der vorgenannten elektronischen Signatur über die Virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (vorherige Registrierung notwendig) unter www.rlp-service.de möglich. Die dazugehörige E-Mail-Adresse ist vg-landau-land(ät)poststelle.rlp.de.