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Preisblätter 2012

Nachstehend informieren wir entsprechend den Bestimmungen der Preisangabeverordnung (PAngV) vom 18.10.2002 über unsere Preise.

Wasserversorgung - Preisblatt 2012

Entgeltsart Abrechnungseinheit Netto Euro MwSt 7% Brutto Euro
Wasserverbrauchsgebühr 1,35 0,09 1,44
         
Grundgebühr Wassermesser, nach Nenngröße      
  - Qn 2,5 m³/Std. 1,53 0,11 1,64
  - Qn 6 m³/Std. 2,56 0,18 2,74
  - Qn 10 m³/Std. und darüber - jeweils pro Monat 5,11 0,36 5,47
Einmaliger Beitrag für die erstmalige Herstellung von Straßenleitungen einschl. Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Verkehrsraum m² beitragspflichtige Grundstücksfläche 4,21 0,29 4,50
Verrechnungssätze für Kostenerstattungen:        
Arbeitsleistung pro Std. 32,00 2,24 34,24
Fahrzeuge* km 0,46 0,03 0,49
Bodenrakete* Stunde 38,35 2,68 41,03
Kompressor* Stunde 25,56 1,79 27,35
Rüttelstampfer* Stunde 12,78 0,89 13,67
Rüttelplatte* Stunde 10,23 0,72 10,95
Bohrgerät, ohne Bedienung pro Std. 10,23 0,72 10,95
Trennschneider* m 5,11 0,36 5,47
* = ohne Bedienung        
Leihgebühr für Hydrantenstandrohr mit Wasserzähler anefangene Woche 10,00 0,70 10,07
-C-Schlauch dto. 5,00 0,35 5,35

Abwasserbeseitigung - Preisblatt 2012

(dieser Betriebszweig ist als sog. Hoheitsbetrieb nicht umsatzsteuerpflichtig)

Entgeltsart Abrechnungseinheit Preis Euro
Schmutzwasserbenutzungsgebühr 1,99
Zusatzgebühr Weinbau angefangene 5 ar Weinbauertragsfläche bzw. 750 l Trauben/Most/Weinzukauf bzw. -Verarbeitung oder -Lagerung 4,52
Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen 20,00
wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche 0,26
laufendes Entgelt für die Oberflächenentwässerung der öffentl. Verkehrsanlagen der Ortsgemeinden m² entwässerte Fläche 0,14
Einmaliger Beitrag für die erstmalige Herstellung aller Abwasserbeseitigungsanlagen:    
Niederschlagswasser insgesamt m² beitragspflichtige Grundstückfläche 26,37
davon Teilbeitragssatz    
- Flächenkanalisation (räumliche Ereiterung)   25,30
- übrige Anlagen   1,07
Schmutzwasser insgesamt m² beitragspflichtige Grundstückfläche 10,86
davon Teilbeitragssatz    
- Flächenkanalisation (räumliche Erweiterung)   10,02
- übrige Anlagen   0,84