Widmung einer Straße in Ingenheim
Vollzug des Landesstraßengesetzes
Widmung einer Straße in der Gemarkung Ingenheim
Der Gemeinderat Billigheim-Ingenheim hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 den Beschluß gefasst, die nachfolgende, in der Gemarkung Ingenheim gelegene Verkehrsanlagen als Straßenlastbauträger gem. § 14 des Landesstraßengesetzes (LStrG), gemäß
§ 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Die Widmung umfasst folgendes Grundstück:
Straße Flurstück-Nummern
Fritz-Siegel-Straße 3237/22
Durch diese Widmung erhält die vorerwähnte Verkehrsanlage rechtsförmlich die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i.S. des § 2 LStrG.
Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Die Verkehrsanlage ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung Gemeindestraße, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient (§ 3 Nr. 3a LStG).
Der Träger der Straßenbaulast ist nach § 14 LStrG die Ortsgemeinde Billigheim-Ingenheim.
Diese Verfügung liegt in der Zeit vom 12.08.2021 bis einschließlich 13.09.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 35, 76829 Landau, Zimmer 2.21, während den Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht, aus. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land einsehbar.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Widmung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 35, 76829 Landau einzureichen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs bleibt die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist (ein Monat) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land in Landau eingegangen ist.
Landau in der Pfalz, den 12.08.2021
Uwe Huth, Beigeordneter