Bürgerbüro Seite 3.JPG

Bürgerbüro

Ihre direkte Anlaufstelle

Satzungen

Ortsrecht / Satzungen

Der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden wird in der Gemeindeordnung (§ 24 GemO) das Recht eingeräumt, eigenes Recht in Form von Satzungen zu erlassen. Dabei gibt es Satzungen, die von jeder Gemeinde erlassen werden müssen, wie z.B. die Hauptsatzung und andere Satzungen, deren Erlass freiwillig ist (z.B. Vergnügungssteuersatzung etc.). Diese Satzungen werden in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates erlassen und können bei der Verwaltung jederzeit eingesehen werden.

Alle Dateien erhalten Sie im PDF - Format. Die Dateien haben eine Dateigröße zwischen 24 KB - 176 KB.