Hinweis auf erfolgreiche Förderverfahren
Empfängerinnen und Empfänger von Länder-, Bundes- und EU-Fördermitteln
sind verpflichtet, innerhalb ihrer Kommunikation auf den Förderkontext hinzuweisen.
Das heißt: Die entsprechenden Logos und Kennzeichen der Fördermittelgeberinnen
und -geber müssen auf den geförderten Einheiten und Geräten (z.B. Websites)
korrekt und gut sichtbar zu sehen sein.
Projekte:
Erstellung des Klimaschutzkonzeptes der Verbandsgemeinde Landau-Land
Beschaffung von zwei Elektro-Fahrzeugen für die Verbandsgemeindeverwaltung
Publizitätsbestimmungen:
Das Projekt "Beschaffung von zwei Elektro-Fahrzeugen" wird im Rahmen der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ mit max. 27.900 Euro über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) gefördert.
Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.