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Politik und Verwaltung

Landtagswahl

Landtagswahl am 22.03.2026

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

In den nächsten Tagen, spätestens bis zum 01. März 2026, werden den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 22. März 2026 durch einen Versanddienstleister zugestellt.

Wahlberechtigte, die an der Landtagswahl durch Briefwahl teilnehmen möchten, können ab sofort einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Beantragung kann auf folgenden Wegen erfolgen:

1. über die Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land    hier online 
2. online über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
3. schriftlich durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Schreibens an die Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz
4. per E-Mail an Wahlen@landau-land.de.
5. per Fax an 06341 / 143-70
6. Persönliche Antragstellung
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch während der allgemeinen Öffnungszeiten persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land erfolgen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, das Wahlrecht unmittelbar vor Ort auszuüben.
Es wird darauf hingewiesen, dass hierbei mit Wartezeiten zu rechnen ist. Es wird daher gebeten, nach Möglichkeit von einer persönlichen Vorsprache abzusehen und die oben genannten Antragsmöglichkeiten zu nutzen.

Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

Bei der Antragstellung sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und – soweit möglich – die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wählerverzeichnisnummer mitzuteilen.

Versand der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift der antragstellenden Person übersandt. Sofern eine Übersendung an eine abweichende Anschrift gewünscht wird, ist diese gesondert anzugeben.

Rücksendung der Briefwahlunterlagen

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können unentgeltlich in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land übersandt oder in den Briefkasten der Verwaltung eingeworfen werden.

Der Wahlbrief ist so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag, dem 22. März 2026, bis 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. Der Wahlbrief kann zudem bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.