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Wiederkehrende Straßenausbaubeträge

Straßenausbaubeiträge - Neuerungen

Der wiederkehrende Beitrag für den Ausbau von Verkehrsanlagen - ein Neuanfang für viele Gemeinden

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz vom 05. Mai 2020 die grundsätzliche flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) beschlossen. Die Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen ist vorübergehend bis zum 31.12.2023 möglich. Ab dem 01.01.2024 sind die Investitionskosten für den Straßenausbau dann nur noch über die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zu finanzieren.

Mit der Gesetzesänderung werden den Gemeinden weder neue Finanzierungspflichten auferlegt noch wird die sich aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen ergebende Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erweitert. Die Rechtsgrundlage bleibt beibehalten. Es ändert sich lediglich die Form der Beitragserhebung, mit der die Gemeinden die Deckung der Straßenausbaukosten finanzieren wird.

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