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„Grundrecht bricht Landesrecht und Bergrecht bricht alles.“


Das in Deutschland geltende Bundesberggesetz (BBergG) fast im Wesentlichen das „Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten“ von 1865, das „Gesetz zur Erschließung von Erdöl- und anderen Bodenschätzen“ sowie die „Verordnung über die Aufsuchung und Gewinnung mineralischer Bodenschätze“ von 1934 zusammen und wurde seit 1990 so gut wie nicht mehr verändert.

Auch im Auch im Jahr 2020 werden dem Abbau von Bodenschätzen noch Sonderprivilegien eingeräumt, die ihn über Grundrechte der Menschen, Umwelt- und Naturschutz sowie Wasserschutz stellen. Das betrifft nicht nur Regionen in denen Braunkohle abgebaut wird, sondern auch solche in denen z.B. Erdöl, Gas oder Metalle gefördert werden können.

Schon lange wird deshalb eine Revision des Bergrechts gefordert. Nun gibt es eine offizielle Petition an den deutschen Bundestag. Die Petition mit der Nummer 114894 umfasst im wesentlichen drei Hauptforderungen:

1. Beweislastumkehr zugunsten der Bergbaubetroffenen.

2. Gleichstellung des Bergrechts zu Umweltschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung.

3. Festes Mitspracherecht für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Initiativen.

Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich eingehend über die Inhalte der Petition informieren und sie mitzeichnen: Petition 114894 - Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG)