Ortsbegehung Billigheim-Ingenheim

Ortsbegehung öHSVK: Billigheim-Ingenheim
Teilnehmer:
Herr Blank, Verbandsbürgermeister VG Landau- Land
Herr Holz, VG Landau-Land
Herr Puls, VG Landau-Land
Herr Pfalzgraf, Beigeordneter Billigheim-Ingenheim
Herr Krämer, Wehrführer Einheit 2
Herr Eichenlaub, stv. Wehrführer Einheit 2
Herr Feitig, Feuerwehr Einheit 2
Herr Wagner, Fichtner Water & Transportation
Herr Klein, Fichtner Water & Transportation
3 Ortsbegehung Billigheim-Ingenheim
3.1 In der Mozartstraße sind Überflutungen bekannt. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Überflutungen aus Kanalüberstau oder aus Oberflächenzufluss entstanden sind.
3.2 An dieser Stelle (südlich Billigheim) befindet sich die Aufbereitungsanlage des Wasserwerks. FWT berücksichtigt dies im weiteren Verlauf.
3.3 Der Fließweg über die Felder vom Rosenberg kommend Richtung Weinbergstraße sind bekannt. Die Anwohner versehen ihre Gebäude mit entsprechendem Schutz (Anbringung von Abdichtungen an Mauer und Gebäude)
3.4 Die angezeigten Fließwege entlang der Waldstraße sind den Anwesenden nicht bekannt.
3.5 An dieser Stelle wird ein Neubaugebiet erschlossen. Zum Schutz vor dem angezeigten Fließweg wurde eine ca. 2 m hohe Verwallung Richtung Süden erstellt. Dieser Wall um das Neubaugebiet ist nicht im Modell enthalten. Der Wall hat jedoch an den landwirtschaftlichen Wegen Lücken. Ein vollständiger Schutz des Neubaugebiets ist daher nicht gegeben. Die Gemeinde übergibt FWT die Planunterlagen des Neubaugebiets, sodass diese im Konzept berücksichtigt werden können
3.6 Die Erfahrung zeigt abweichend von den Starkregengefahrenkarten, dass der Fließweg hier nicht über die Felder nach Nordosten, sondern über den Fahrweg (Obergasse) in die Bebauung führt.
3.7 An dieser Stelle befindet sich ein Gittereinlauf quer zur Straße. Aufgrund der Befahrung der Straße (Schwerlastverkehr), ist dieses Gitter als Schwerlastgitter ausgelegt. Die Erfahrung zeigt, dass es dadurch hydraulisch nicht leistungsfähig genug ist, die Straße effektiv zu entwässern.
3.8 An dieser Stelle befindet sich ein Rückhaltebecken aus der Flurbereinigung.
3.9 Die Erfahrung zeigt, dass der Abfluss von den Feldern, gerade am Friedrichshof, stark von der aktuellen Bepflanzung abhängig ist (Mais schlechter als Getreide, Rebschule schlechter als Mais).
3.10 Der in den Karten gezeigte Fließweg ist bekannt.
3.11 An dieser Stelle befindet sich ein Rückhaltebecken aus der Flurbereinigung.
3.12 Der Campingplatz wurde aufgeschüttet, um Hochwasser aus dem Klingbach & Kandelgraben zu verhindern. Der Kandelgraben wird weiter westlich vom Klingbach abgeschlagen. Dabei besteht nach Aussage der VG keine Aufzeichnung zum Wasserrecht bzw. der konkret festgelegten Ausleitungsmengen. Westlich/vor dem Campingplatz wurde ein Retentionsbecken ausgebildet. Der Kandelgraben wird bei Hochwasser durch eine feste Drossel eingestaut. Der Drosselabfluss beträgt 2.250 L/s. Die Erfahrung zeigt, dass der Drosselabfluss funktioniert und der Kandelgraben diesen ohne Schäden abführen kann. Bei höherem Aufstau wirkt der Klingbach als Notwasserweg bzw. Flutmulde. Dies erfolgt ungesteuert. Es sind Überflutungen des Campingplatzes aus dem Klingbach bekannt.
3.13 Der Kandelgraben wird verdolt/verrohrt unter dem Sportplatz geführt. Der Durchmesser der Dole ist DN1000. 3.14 Die Überflutungen aus dem Klinggraben auf den Campingplatz sind von dieser Stelle ausgehend bekannt.
3.15 Bei den Anwesenden ist bekannt, dass es historisch oberhalb Bischoffmühle einen See/Rückhalt gab. Eine Verortung des verlandeten bzw. gefüllten Sees ist nicht möglich.
3.16 Der gezeigte Fließweg zu Kreuzmühle ist aus Erfahrungen bekannt.
3.17 Die gezeigten Überflutungen an der Kreuzmühle bekannt, es wurden als Maßnahme Bordsteine erhöht (Hochbord ca. 15 cm). Seither sind keine Überflutungen mehr bekannt geworden.
3.18 Am Schützenhaus des Schützenvereins staut sich das Wasser vor der Schießbahn an. Nach Daten des Landes besteht direkt vor der Schießbahn ein Wall von ca. 1,5 m Höhe. Dieser Wall wurde in der Ortsbegehung nicht erkannt. Der Anstau an dieser Stelle ist nicht plausibel. Dies wird im Zuge des Projekts an die SGD gemeldet.

