Ortsbegehung Knöringen

Ortsbegehung öHSVK: Knöringen
Teilnehmer:
Herr Puls, VG Landau-Land
Herr Pfaffmann, VG Landau-Land
Tobias Steiner, Feuerwehr
James Rummel, Feuerwehr
Thomas Keller, Feuerwehr
Herr Johannes Hörner, Ortsbürgermeister Knöringen
Rebecca Heinemann, 1. Beigeordnete Knöringen
Herr Wagner, Fichtner Water & Transportation
Herr Badillo Osorio, Fichtner Water & Transportation
4 Ortsbegehung Knöringen
4.1 Die Hauptgefahr bei Starkregen und Hochwasser entsteht durch den zufließenden Hainbach. Der limitierende Durchlassdurch die Bahnlinie und Autobahn führt zu einem hohen Aufstau in Knöringen.
4.2 FWT prüft, wie die Durchlässe durch die Bahn im Modell des Landes RLP abgebildet wurden. Nördlich des Hauptdurchlasses des Hainbach existiert ein weiterer begehbarer Durchlass durch die Bahnlinie. Dieser wurde im Modell augenscheinlich nicht berücksichtigt.
4.3 Es bestehen Erfahrungswerte in Knöringen zu erheblichem Rückstau durch die Verlegung des Durchlasses unter der Bahnstrecke.
4.4 Darüber hinaus wurde berichtet, dass bei Niederschlagsereignissen im Hainbach der Wasserspiegel sehr schnell ansteigt(von ca. 15-20cm Fließtiefe auf > 1m Fließtiefe).
4.5 Als Schutzmaßnahme schlägt die Gemeinde einen Retentionsraum/Polder westlich der Bebauung vor. Dieser könnte durch einen der Straße vorgelagerten Damm realisiert werden. Eingestaut werden würden landwirtschaftlich genutzte Fläche. Es befinden sich Ölbohrstellen innerhalb des potentiellen Retentionsraums.
4.6 Knöringen hat durch Gemeindeverordnung ein Bauverbot entlang des Hainbachs und in den bekannten Überflutungsgebietendes Hainbach erlassen. FWT fragt die Flächen bei Knöringen ab.
4.7 Herr Steiner (FW) informierte die Runde darüber, dass die Feuerwehren des Landkreises die Einrichtung eines Pegelmessnetzes verfolgt. Anhand dieser Pegel soll die Vorwarnzeitbei Einsätzen an Gewässern verlängert werden. FWT wird konkrete Angaben zu dem Vorhaben abfragen.
4.8 Herr Hörner merkte an, dass es bei Informationsveranstaltungen zielführend sei, wenn die obere Wasserbehörde(SGD) oder die Verbandsgemeinde auf die Einhaltung von geltenden Vorschriften am Gewässer hinweisen würde (z.B. Lagerverbot von beweglichen/ungesicherten Material oder Grünschnitt im Gewässerrandstreifen). Die Hoffnung ist, dass dies eine nachhaltigere Wirkung auf die Bevölkerung ausübt FWT prüft mit der VG Landau-Land, ob eine Aufnahme in den Workshops möglich ist.

